Samstag, 28. Februar 2015

Gesetzessammlung



Sammlung aktueller Verfassungs-, Bundes- und Landesvorschriften zum Thema Tierschutz und ("Listen"-)Hundehaltung:

  • Hinweis: Die Zusammenstellung konzentriert sich auf die wichtigsten Vorschriften und wird immer wieder aktualisiert, derzeitiger Stand: 12.09.2016. Zum Thema Hundesteuern wird es noch eine gesonderte Übersicht geben. 
  • Zuständiges Bundesministerium für den - bundesweiten - Tierschutz ist das BMEL = Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:                                       http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/tierschutz_node.html

Verfassungsrecht:

  • Zitat BMEL: „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt.“

  • Artikel 20a GG  (Grundgesetz http://www.bundestag.de/grundgesetz): „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Bundesrecht:

  • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates                                                         http://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrv_2009/

Landesrecht (alphabetisch nach Bundesland): 

Hinweis: 
In einigen Bundesländern sind die Vorschriften für Hunde und/oder "Listenhunde" über mehrere Landesgesetze etc. verteilt, es sind hier dann die wichtigsten "Listenhunde-"Regelungen bzw. entsprechende Seiten bei den Behörden oder Ministerien mit weiterführenden Hinweisen verlinkt.  Bei Änderungen sind wir bemüht, diese hier einzupflegen, übernehmen für eine permanente Aktualität der Links wie der verlinkten Inhalte jedoch keine Gewähr. Wir bitten auch um Verständnis, wenn wir als eingetragener Verein u. a. aus Haftungsgründen keine öffentliche Übersicht o. ä. darüber erstellen, welches die wichtigsten Eckpunkte usw. jeder einzelnen Bundeslandregelung sein können. Bereits die Relevanz einzelner Punkte kann a) unterschiedlich aufgefasst werden, b) sind Fehlerquellen bei der Auswahl, Deutung von Formulierungen oder Verarbeitung nicht ausschließbar, c) sind die jeweiligen Landesregelungen auch der Länge nach noch überschaubar und d) wollen wir schließlich nach außen nicht zur vertiefenden optischen Manifestierung  der Rasselisten beitragen, sondern vor allem eine Änderung sprich Abschaffung dieser erreichen.

Baden-Württemberg:  
 Bayern: 
Berlin:  
  •  Edit 21.07.2016: Am 21.07.2016 ist das neue Berliner Hundegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht worden und tritt mit den dort enthaltenen Teilen am 22.07.2016 in Kraft (über diese Verlinkung ist das Gesetz - GVBl. vom 21.07.2016, ab S. 436 - in den nächsten Wochen einsehbar, außerdem wird der Senat es in den kommenden Wochen dann u. a. hier einstellen). EDIT 12.09.2016: Die neue RVO mit der Rasseliste ist nun in Kraft getreten (GVBl. vom 09.09.2016, 72. Jg., Nr. 23, S. 543) und beinhaltet, wie zuletzt verlautbart, noch die Rassen "Pitbull-Terrier", American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen; siehe auch unser Blogbericht mit relevanten Infos für "Listenhunde"-Halter dazu: hier.
  • Bisheriges Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Stand 07/2016):

Hamburg:
Hessen: 

Mecklenburg-Vorpommern:
 Niedersachsen - o h n e Rasseliste: 
NRW: 
Rheinland-Pfalz: 
Saarland:
Sachsen: 
Schleswig-Holstein - o h n e Rasseliste:
Thüringen:





Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum


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