Montag, 28. März 2016

Brandenburg, Sachsen und Thüringen - Teil 4 d. Korrespondenzen zur Petition z. Abschaffung der Rasselisten

In diesem 4. und letzten Teil stellen wir die Korrespondenzen für die Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen zu unserer Petition/umfangreichen Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015 ein. Die Fortsetzung der Korrespondenzen und künftige Infos fügen wir dann wieder bei dem betreffenden Bundesland unten ein (Edit 17.07.16 zu Brandenburg und 24.07.2016 zu Thüringen). Für die Bundesländer Berlin, Bremen und MVP gibt es bereits diesen 1. Blogartikel, für Bayern, Hamburg, NRW und Sachsen-Anhalt diesen 2. Beitrag und für Baden-Württemberg, Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz diesen 3. Artikel. (Hinweis: Die Lesequalität der unten eingestellten Dokumente verbessert sich am PC durch Anklicken auf jedes Bild bzw. per Touchscreen durch Vergrößern):

1. Brandenburg (Edit 17.07.2016)

Vom Petitionsausschusss des Brandenburger Landtages erhielten wir mit Schreiben vom 16.03.2016 die Ablehnung unserer Eingabe. Wir werden diese noch abschließend prüfen und uns in jedem  Fall kurzfristig an das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales wenden und dieses Schreiben hier auch einstellen, denn in Brandenburg wird Hundehalterverordnung (HundehV Brdbg.) gerade überarbeitet - unten ist die Antwort des Landtages vom 16.03.2016 sowie unsere Antwort vom 10.04.2016 an das MIK und cc an den Landtag. Edit 17.07.16: Nachdem wir uns im April 2016 an das MIK Brandbg. gewandt hatten (und nur cc an den Landtag, s. u.), hatte sich nun erneut der Landtag gemeldet, leider nicht das MIK - bisher. Der Landtag hatte am 24.05.2016 zwar erneut über unsere Eingabe beraten, diese jedoch erneut abgelehnt. Wie werden uns auch hier in kommender Zeit noch einmal an die Fraktionen wenden, das Schreiben des Landtages vom 24.05.2016 ist unten eingestellt:



Unsere Antwort vom 10.04.2016:


Ministerium des Innern u. f. Kommunales
d. Landes Brandenburg
PF 601165
14411 Potsdam

Vorab per eMail:
poststelle@mik.brandenburg und cc an:
post@landtag.brandenburg.de (Petitionsausschuss)

Unsere Petition vom 27.10.2015 zur Abschaffung der Rasselisten (hier: HundeV Brdbg.)
Zeichen des Petitionsausschusses d. Landtages: 776/6
Schreiben des Petitionsausschusses vom 16.03.2016
Derzeitige Evaluierung der HundeV Brdbg. durch das MIK Brandenburg



Sehr geehrter Herr Minister Schröter,
sehr geehrter Herr Wichmann (Petitionsausschuss des Landtages),
sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit dürfen wir auf unsere o. g. umfangreiche, von namhaften Fachleuten (Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Dr. Irene Sommerfeld-Stur, Günther Bloch, Prof. Dr. Udo Gansloßer u. v. m.) unterstützte Stellungnahme/Petition zur Abschaffung der Rasselisten Bezug nehmen, welche u. a. unter nachfolgendem Link einsehbar ist und dort auch als Download zur Verfügung steht: http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/.

Mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 16.03.2016, als Dokument zur Einsicht zur Verfügung stehend hier: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/2016/03/brandenburg-sachsen-und-thuringen-teil.html, wurde unsere Eingabe bedauerlicher Weise abgelehnt.

Da das MIK Brandenburg derzeit die HundeV Brdbg. evaluiert und Bestandteil der Verordnung die Rasselisten sind, möchten wir Sie als zuständiges Fachministerium, sehr geehrter Herr Minister Schröter, bitten, sich mit unserer fachlich fundierten Stellungnahme doch eingehend und mit den dort belegten Argumenten so sach- und fachkundig, wie wir es von Ihrem Ministerium erhoffen und erwarten dürfen, auseinanderzusetzen und diese bei der Gesetzesevaluierung in Brandenburg adäquat zu berücksichtigen (die CD mit den Anlagennachweisen zu unserer 59 S. umfassenden Stellungnahme liegt dem Petitionsausschuss vor und kann von dort sicherlich angefordert werden, ansonsten stellen wir Ihnen diese gern noch einmal zur Verfügung).

Aus der Antwort des Petitionsausschusses vom 16.03.2016 können wir eine fach- und sachbezogene Auseinandersetzung mit der Thematik leider noch nicht erkennen, vielmehr treten aus dieser deutlich eine sehr abstrakte Sichtweise zu dem letztlich sehr lebensnahen Thema „Hund und Mensch“ und zudem kynologisch/ethologisch wie auch rechtliche Missverständnisse zutage, von denen wir nur beispielhaft einige Punkte gern noch einmal aufgreifen dürfen:

U. a. bezüglich des vom Petitionsausschuss genannten Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.11.2007 (Az. OVG 5 A 1.06, öffentlich im Volltext einsehbar u. a.: https://openjur.de/u/276935.html ) ist anzuführen, dass dieses Urteil ein leider negatives Musterbeispiel für diverse Urteile zum gleichen Thema dafür ist, wie sich, um eine (angeblich höhere) rassespezifische Gefährlichkeit im Bereich der Gefahrenabwehr herleiten und gesetzlich bestätigen zu können, selbst eindeutig gegen eine „Rassegefährlichkeit“ sprechende Aussagen von (im Urteil näher zitierten) Fachleuten bzw. aus Untersuchungen quasi in ihr Gegenteil verkehrt werden bzw. für „Aber“-Einschränkungen Erklärungen aus ihrem Kontext genommen oder im Zweifel eben für „hier nicht entscheidungsrelevant oder dahinstehen könnend“ gehalten werden oder dann notfalls auf entsprechend zeitlich ältere (und damit fachlich überholte) Veröffentlichungen, Literatur etc. (u. a. aus den 1980er oder 1990er Jahren) zurückgegriffen wird, um doch wieder den Bogen „pro Rassegefährlichkeit - pro Rasseliste“ hinzubekommen:

Obwohl genau diese Argumentationsweise den Eindruck vermittelt, dass eigene reale kynologische Kenntnisse und/oder eigene reale belastbare Erfahrungen des Gerichts speziell mit einer Vielzahl von sog. „Listenhunden“ über Jahre hinweg gar nicht vorhanden sein können oder dass vom erkennenden Senat z. B. Fachseminare und Hundehalterschulungen oder Tierheime besucht worden wären oder dass die Senatsmitglieder z. B. die einzelnen gelisteten Rassen, wenn sie diese auf der Straße treffen würden, überhaupt genau hätten benennen oder unterscheiden können, wurde in dem Verfahren u. a. auf Hinzuziehung des realen und gegenwärtig zu vernehmenden sachverständigen Zeugen Prof. Dr. Hackbarth verzichtet, weil der Senat sich selbst in der Lage hielt, aus den im Verfahren aufgeführten hundekundlichen Äußerungen hinreichend eigene Sachkunde beziehen zu können: „Es lebe die Theorie“ - bei einem Thema, bei dem es gerade und hautnah um Lebewesen, sowohl Mensch als auch Tiere, geht. Dies ist/war zwar prozessual womöglich legitim, nur leider der Sache und einer damit bereits 2007 anderen möglichen Entscheidungsfindung nicht dienlich Und belegt einmal mehr sehr anschaulich, in welchem Elfenbeinturm der Gefährlichkeitsunterstellungstheorien sich leider auch Teile der Rechtsprechung seit Jahren zirkelhaft anmutend immer wieder bewegen und dort offenbar nicht herausfinden.

Es ist jedoch möglich, wie u. a. Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigen, dass auch Politiker und Politikerinnen, auch im Bundesland Brandenburg, den Weg auf den Boden der Tatsachen sprich der aktuellen kynologischen Erkenntnislage und der tagtäglichen Realität in der Haltung sog. „Listenhunde“, welche eine allein rassespezifische Gefährlichkeitsunterstellung-/vermutung längst widerlegen, finden können und dies mit Verlaub auch dringend müssen: Denn unbestimmte Rechtsbegriffe (wie „Gefahr“), Beurteilungs- und Ermessensspielräume auf Tatbestands- und Rechtsfolgeebenen in Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, gleich auf welchem Rechtsgebiet, müssen im jeweiligen Kontext auch auf wissenschaftlich belegbaren und sachlich fundierten Grundlagen beruhen. Dies ist Teil unseres Rechtsstaatsprinzips. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert und die Legislative, Judikative wie Exekutive stehen ihrerseits in vielen anderen Lebensbereichen auch dafür ein, dass unser Rechts- und Gesellschaftssystem auf sachlich fundierten wie real belegbaren Erkenntnisgewinnen fußt und wir der Aberglauben- und Gerüchtewelt des Mittelalters und früherer Zeiten längst entronnen sind. Sehr geehrter Herr Minister Schröter, wir glauben, dass Sie mit diesem Ansatz doch durchaus konform gehen können - und sich insbesondere unter diesem wichtigen Aspekt auch unsere Arbeit http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/ im Rahmen der Gesetzesevaluierung eingehend ansehen werden?

Im Zuge dessen möchten wir eben jene, auch im Schreiben des Petitionsausschusses angesprochene Gesetzesevaluierung im Zusammenhang mit dem Urteil des BVerfassG aus dem Jahre 2004 aufgreifen. Den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des Ersten Senats vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01), Zitat:

„… das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen. …“

wird bislang gesetzgebungs- und verwaltungsseits sprich auch seitens der Politik nur äußerst unzureichend nachgekommen. Und dies u. a. auch deshalb, weil es eben nach dem BVerfassG, siehe Zitat, ganz klar nicht darum geht, „Gesetze irgendwie zu evaluieren“, sondern konkret in Bezug auf die Annahme einer rassespezifischen Gefährlichkeit zu prüfen und zwar wiederum konkret auf die betroffenen Rassen hin und nicht mit allgemeinen wie sachlich unzureichenden Feststellungen dahin: „Ja, das Gesetz hat sich bewährt“. Wie dies in Bundesländern wie Brandenburg auch nur annährend wie belastbar - siehe Zitat - mit realen Bezügen sprich zu/mit den gelisteten Hunderassen v. a. der Kat. 1 überhaupt möglich sein soll, wenn diese Hunde ja seit Jahren in der Haltung schlichtweg verboten sind oder ihr Dasein kaum artgerecht lebenslang in Tierheim fristen müssen, bleibt das Geheimnis bisheriger Evaluierungsprozesse im Bundesland Brandenburg.

Dass der Petitionsausschuss auf S. 3 seines Schreibens vom 16.03.2016 im vorletzten Absatz unsere Vorschläge - und im Übrigen wie die - hunderassenübergreifend - vieler Organisationen, Tierschutzvereine, Fachleute, Hundetrainer/Hundeschulen etc. - zu einer Halterkunde/Sachkundenachweisen für alle Halter aller Hunderassen ablehnt, weil dies mit der der Hundeverordnung bezweckten Gefahrenabwehr sachlich nicht begründbar wäre, zeigt leider sehr deutlich mit Verlaub sowohl Unkenntnis als auch Unverständnis über die Realität des Zusammenlebens von Menschen und Hunden und was dabei eine präventiv statt reaktiv ansetzende Gefahrenabwehr rechtlich wie tatsächlich selbstverständlich zum bestmöglichen Schutz aller Beteiligten beitragen kann; im Übrigen ebenso zum aktiven Tierschutz, denn größeres Wissen erhöht für jeden Hund auch dessen Chance auf eine artgerechte(re) Haltung, jdf. wird sie dann nicht an purer Unwissenheit scheitern. Sicherlich gibt es diverse Modifikationsmöglichkeiten und diskutierbare Ansätze, wie eine Halter- und Sachkunde für Hundehalter aller Hunderassen installiert und umgesetzt werden kann: Unbestreitbar, nachweisbar sowie für jeden nachvollziehbar ist es jedoch ohne Frage, dass auf modernen Erkenntnissen beruhende Sachkunde und Wissen über den artgerechten Umgang mit einem Hund, egal welcher Rasse, Gefahrensituationen präventiv und viel eher vermeiden lassen als mit Unwissen oder z. B. längst überholten Trainingsmethoden von einem Gefahrenmoment in den anderen zu stolpern bzw. diese noch nicht einmal als gefährlich zu erkennen und es lediglich dem Zufall zu verdanken, „dass ja letztlich nichts passiert sei“. Zu glauben, eine Rasseliste, unterteilt in 2 Kategorien, würde Beißvorfälle noch am besten vermeiden, ist bar jeder Realität und eine Scheinsicherheit, was schon die Beißvorfälle - gemeldet wie ungemeldet - rasseübergreifend auch im Bundesland Brandenburg belegen.

Ungeachtet der „rechtlichen Handhabe“ (Zitat Pet.ausschuss) sollte es im Zuge einer begleitenden, nicht zwingend gesetzlich statuierten Gefahrenabwehr selbstverständlich auch das Bestreben der Politik und Verwaltung sein, sich dafür einzusetzen bzw. dafür z. B. auch Mittel zur Verfügung zu stellen, dass z. B. bereits in Kindergärten wie auch Schulen über den richtigen Umgang mit Hunden aufgeklärt wird - und gerade auch dann bzw. für die Kinder resp. Familien, in deren Familien es keine Hunde gibt: Wie sollen Erwachsene und Kinder den adäquaten Umgang mit Hunden, der ja bereits in der tagtäglichen Begegnung auf der Straße, in der Nachbarschaft, im Park usw. usf. stattfindet sprich Realität ist, sonst lernen? Natürlich haben Hundehalter die primäre Verantwortung für ihren Hund, nur Eltern eben auch für ihre Kinder, Lehrer für ihre Schulklasse und Kindergartenpersonal für ihre Kindergruppe dahin, wie diese auf (fremde) Hunde zugehen: Dies kann mit Wissen erlernt und das Mensch-Hund-Team respektierend erfolgen oder - wie es leider noch viel zu oft Alltagsrealität ist - in hohem Maße sachunkundig und Hunde in Bedrängnis bringend: Was nützt es einem sachkundigen Halter und seinem gut sozialisierten Hund, wenn eine Kindergruppe plötzlich laut schreiend auf sie zu gerannt kommt, in dieser Situation vielleicht nichts passiert, sich dennoch vom Hund erschreckt wurde und die Kindergruppe beim nächsten Hund, der damit vielleicht nicht (oder nicht mehr, weil er dies zu oft erlebt hat) umgehen kann, bereits in Gefahr gerät, weil es aus einer Bedrängungssituation (Leine, schreiende viele Kinder) heraus zu einem Warnschnappen oder Schlimmeren kommt? Dies zeigt beispielhaft überdeutlich, dass hier auf allen Seiten Wissen, Aufklärung und Schulung nötig sind, um eben von allen Seiten Gefahrensituationen möglichst zu vermeiden. Und dies kann allein von Halter-Hund-Seite ganz sicher und offenkundig nicht geleistet werden, denn die Verantwortung zu einem gegenseitigen respektvollen Umgang liegt hier auf allen Seiten. Zu dem Thema verweisen wir auch gern auf unsere Kind-Hund-Broschüre, zu finden und erläutert unter diesen Links:

http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/downloads/ und
http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/2015/08/unsere-broschure-kind-hund-ein-ratgeber.html

Informationshalber zum Thema Rasselisten dürfen wir beispielhaft auch auf eine Sendung des MDR vom 16.03.2016 „Gefährliche Hunde? Bilanz der Rasselisten“ verweisen, einmal mit einem Link zur Sendung selbst sowie mit einem weiteren Link auf Zusatzbeiträge/Interviews:

http://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-5174_zc-6409328f_zs-0870d345.html und
http://www.mdr.de/exakt/die-story/exakt-die-story-hunde-rasselisten-100.html

Wir möchten sehr gern weiter mit Ihnen im Austausch bleiben, wofür neben unserem Vorstand auch unser aktives Vereinsmitglied, Frau Kerstin Reck aus Berlin, Rechtsanwältin und Mediatorin sowie selbst Halterin eines Engl. Staffordshire Bullterrier, der im Übrigen in Berlin kein Listenhund ist, jederzeit vor Ort und persönlich zur Verfügung stehen. Die Kontaktdaten von Frau Reck übermitteln wir Ihnen auf Anfrage gern. Wir verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Silvia van de Water
1. Vorstandsvorsitzende
Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V.
abschaffung-der-rasselisten@gmx.de
www.abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com
http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/blog/

Schreiben des LT vom 24.05.2016




 
2. Sachsen

Eine Einstellung folgt hier, sobald uns eine Antwort aus Sachsen vorliegt.

3. Thüringen (Edit 24.07.2016)

Aus Thüringen erreichte uns eine Zwischennachricht vom 04.04.2016 am 09.04.2016, die wir derzeit noch prüfen (auch in Bezug auf den derzeitigen Gesetzesentwurf dort, der einen Wesenstest und damit eine Widerlegung der Gefährlichkeitsunterstellung/-vermutung vorsieht) und stellen nachfolgend das Schreiben vom 04.04.2016 ein. EDIT 06.05.2016 - Unsere Antwort an die Staatskanzlei, das Innennmininsterium, Innenausschuss und Landtag vom 06.05.2016 ist unten eingefügt. EDIT: Es erreichte uns ein neues Schreiben vom Thüringer Landtag mit Datum vom 20.07.2016, darin wurde auf das derzeit laufende Gesetzesänderungsverfahren verwiesen, das noch nicht abgeschlossen sei und dass unsere Eingabe daher an die Fraktionen des Thüringer LT weitergeleitet worden sei, damit dort unser Anliegen aufgegriffen werden könne (immerhin). Das Peti-Verfahren sei damit abgeschlossen. Bitte zum Ende runterscrollen (und zur ggf. besseren Lesebarkeit auf die Bilder selbst klicken...) :


Unser Schreiben vom 06.05.2016:


Per Einschreiben
Freistaat Thüringen
Thüringer Staatskanzlei
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

und

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Steigerstr. 24
99096 Erfurt

und

Thüringer Landtag
Innen- und Kommunalausschuss (hier: zum ThürTierGefG-Entwurf)
Jürgen-Fuchs-Str. 1
99096 Erfurt

nebst eMail-Verteiler an die Innenausschussmitglieder und per eMail:

Thüringer Landtag
Petitionsausschuss - hier E-1069/15
poststelle@landtag.thueringen.de

Unsere Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015
betr. das ThürTierGefG und den derzeitigen Gesetzesentwurf zur Änderung des ThürTierGefG
Zeichen des Petitionsausschusses: E-1069/15 - Schreiben vom 04.04.2016     
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow,
sehr geehrter Herr Innenminister Dr. Poppenhäger,
sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Innenausschusses,
sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Petitionsausschusses,

in vorbezeichneter Angelegenheit hatten wir dem Landtag in Thüringen im November 2015 unsere umfangreiche, von namhaften Fachleuten unterstützte Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten (öffentlich einsehbar u. a. hier: http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/ ) als Eingabe zukommen lassen.

Hierauf erhielten wir im April 2016 eine Antwort des Petitionsausschusses vom 04.04.2016, die im Wesentlichen eine Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales beinhaltete (dokumentiert hier: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/2016/03/brandenburg-sachsen-und-thuringen-teil.html ).

Ungeachtet einer bereits gefällten oder noch ausstehenden Entscheidung des Petitionsausschusses möchten wir Sie bitten, unsere umfängliche Arbeit (http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/ ), zu der dem Petitionsausschuss als CD auch alle Anlagen/Nachweise vorliegen, zur Kenntnis zu nehmen und sich im Zuge des jetzigen Verfahrens zur Änderung des ThürTierGefG mit den dortigen fachlich fundierten Argumenten auseinanderzusetzen und diese im weiteren Beratungsverlauf adäquat zu berücksichtigen:

Leider lässt die bisherige Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales diese Auseinandersetzung noch nicht erkennen und - soweit bekannt - enthält auch der Änderungsentwurf des ThürTierGefG weiterhin eine Rasseliste, es soll lediglich im Rahmen sog. Wesenstests möglich sein, sich von der gesetzlichen „Gefahrunterstellung aufgrund Rassezugehörigkeit“ zu exkulpieren. Zuchtverbotsaufhebungen sollen im Rahmen von Einzelfallprüfungen möglich sein.

Damit bleibt jedoch, obwohl fachlich-kynologisch längst als unzutreffend erwiesen, das System, Hunden gesetzlich bereits allein aufgrund ihrer Rasse eine Gefährlichkeit zu unterstellen, dem Grunde nach aufrechterhalten, woran auch Wesenstests nichts ändern, zumal diese u. a. wegen teils tierschutzrelevanter Prüfungselemente immer wieder in Kritikgeraten (und wobei z. B. auch teils überholte, nicht auf modernen kynologischen Erkenntnissen beruhende oder aversive Trainings- und Lerntheorien eine Rolle spielen). Rechtsgrundlagen und behördliches Handeln jeglicher Art müssen, um unserem Rechtsstaatsprinzip Genüge zu tun, die aktuellen fachlichen Erkenntnisse im jeweiligen Rechts- und Fachgebiet berücksichtigen und können diese nicht einfach übergehen. Leider geschieht letzteres politik-, verwaltungs- und rechtsprechungsseits gerade im Rahmen der Rasselistenthematik seit vielen Jahren dennoch. Wir dürfen hierzu folgendes Zitat - als ein prägnantes Beispiel - aus unserer Stellungnahme einfügen:


Wir möchten dabei auch auf die vom Innenministerium angeführten furchtbaren Tragödien aus dem Jahr 2000 in Hamburg und aus dem Jahr 2010 in Thüringen eingehen: Insbesondere im Fall des grausamen Todes des kleinen Jungen Volkan ist damals den zuständigen Behörden längst bekannt gewesen, dass der Halter Ibrahim K. seine beiden Hunde u. a. im öffentlichen Straßenraum (auch auf dem Platz, wo es zu der Tragödie kam) mit in hohem Maße tierquälerischen Mitteln abrichtete, sie regelrecht „scharf machte“, auch mittels „Doping“, sein Hund „Zeus“ wurde für grausame illegale Hundekämpfe missbraucht. Es gab angezeigte Beißvorfälle, viele Hundehalter in dem Viertel, i. Ü. auch solche mit (späteren) „Listenhunden“, hatten regelrecht Angst, dem Halter Ibrahim K. mit seinen Hunden zu begegnen, gegen ihn wurde wegen diverser Delikte strafrechtlich ermittelt bzw. gab es Verurteilungen. Sowohl die hohe kriminelle Energie des Halters, sein sadistisches Quälen der Hunde, was diese unbestreitbar tatsächlich gefährlich für Menschen und andere Tiere machte, als auch das ebenso unbestreitbare behördliche Versagen haben am Ende kumulativ zum Tod eines unschuldigen kleinen Jungen geführt.

Im Jahr 2010 kam es zu mehreren tödlich endenden Beißattacken durch Hunde, u. a. zu den folgenden: Eine 57jährige Frau aus Kindelbrück (Thüringen) wurde plötzlich von ihrem Hund, laut Medienberichten ein Schäferhund-/Rottweiler-Mix, angegriffen und starb an den Verletzungen. In Wittenberg (Sachsen-Anhalt) wurde ein dreijähriger Junge von einem Rottweiler totgebissen. In Cottbus (Brandenburg) hat einer der drei Hunde einer Familie, ein Husky, den Kinderwagen mit dem darin liegenden acht Wochen alten Baby umgestoßen und biss es zu Tode. In Sachsenburg (Thüringen) kam es zum Tod eines dreijährigen Mädchens sowie schweren Verletzungen seiner Urgroßmutter durch vermutlich 4 Hunde gleichzeitig (jdf. waren 4 Hunde vor Ort), wobei Medien bzgl. der Rasse über Staffordshire Bullterrier und/oder Bullterrier oder Staffordshire Terrier berichten, offenbar jdf. sog. (spätere) „Listenhunde“ in Thüringen.

Die Ursachen für jeden der beispielhaft genannten tragischen Todesfälle ließen und lassen sich im Nachhinein nicht mehr aufklären: Es dürften diverse Dinge kumulativ dazu beigetragen haben, im Fall der 4 sog. „Listenhunde“ womöglich auch eine krankheitsbedingte Verhaltensstörung, so jdf. soll sich laut Medienberichten der Amtstierarzt geäußert haben, der alle 4 Hunde noch vor Ort einschläferte.

Allein die Rassezugehörigkeit ist jedoch nicht die maßgebliche Ursache gewesen, was bereits dadurch belegt wird, dass bei den hier genannten furchtbaren Ereignissen jeweils andere Hunderassen beteiligt waren und was i. Ü. im Hinblick darauf, dass Hunde rasseübergreifend in Beissvorfälle verwickelt sein können, auch sämtliche Beißstatistiken abbilden, ungeachtet ihrer sonstigen Aussagekraft.

Jeder dieser tragischen Vorfälle war und ist einer zu viel. Rasselisten sind jedoch kein sinnvolles Gefahrenpräventionsmittel. Sie schützen nicht vor Beißvorfällen, zu denen es mit Hunden aller Rassen nach wie vor, auch in Thüringen, kam und kommt. Und sie schützen im Übrigen auch nicht die Hunde vor missbräuchlicher tierschutzwidriger Haltung, denn auch diese gibt es leider nach wie vor:

Sach- und fachkundige Aufklärung in unserer Gesellschaft im Umgang mit Hunden und verpflichtende Halterkunde für Halter aller Hunderassen sowie funktionierende behördliche Kontrollmechanismen sollten endlich Priorität haben.

Wir bitten Sie: Fassen Sie sich ein Herz und öffnen Sie sich im Interesse von Mensch wie Hund für die sach- und fachkundigen Argumente unserer Stellungnahme sowie für die vieler anderer Organisationen, Vereine und Fachleute, die sich seit Jahren für Halterkunde und fundierte Aufklärung statt Rasselisten als Gefahrprävention einsetzen.

Wir stehen Ihnen weiterhin gern zum Austausch zur Verfügung und danken Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. Verbleibend

mit freundlichen Grüßen

Silvia van de Water - 1. Vorstandsvorsitzende
Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V.
Neustr. 2, 47638 Straelen
Vereinsreg. AG Geldern Nr.: VR 1677
http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/


Das Schreiben des Landtages vom 20.07.2016:




Über den Fortgang sowohl betreffend die obigen 3 Bundesländer als auch von den weiteren Bundesländern werden wir berichten.



Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

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