Donnerstag, 15. Oktober 2015

Sachsen-Anhalt Hundegesetz-Novellierung - Rasseliste bleibt, Zucht-/Handelsverbot für "Listenhunde" kommt ...

(Edit 02.03.2016)
In Sachsen-Anhalt wurde am 14.10.2015 die Novellierung "des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" beschlossen, welches ab 01.03.2016 in Kraft tritt: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d4440vbe.pdf und http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/neue-gesetzlichkeiten-treten-in-kraft/ (das bisherige Gesetz ist in unserer Gesetzessammlung unter Sachsen-Anhalt verlinkt):

Danach bleibt die Rasseliste (Gefährlichkeitsvermutung per Gesetz allein aufgrund der Rassezugehörigkeit) leider bestehen, wobei eine "Phänotyp"-Beschreibung "vertiefend" hinzugekommen ist, § 3 Abs. 2 S. 2-4 neu.

Die Zucht, Vermehrung wie Handel mit selbigen Hunden der Liste (vgl. i. S. v. http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/__1.html) sind nun verboten, vgl. § 3 Abs. 4 neu, während für die Haltung weiterhin eine Erlaubnis erteilt wird, wenn ein Wesenstest die "vermutete Gefährlichkeit" widerlegen konnte, vgl. § 4 Abs. 1 alt u. neu.

Update 01.03.2016 - zu weiteren Änderungen gibt es hier einen informativen MDR-Beitrag.

Das neue Gesetz ab 01.03.2016 im Volltext:
http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/bauordnungkommunales/201/hunde/2016_hundeg.pdf - siehe auch unsere Gesetzessammmlung.

Zu begrüßen ist, dass die Gefährlichkeitsfeststellung (außerhalb der Unterstellung aufgrund der Rassezugehörigkeit) nun einzelfallbezogener untersucht und ein beißender Hund nicht per se ohne Klärung der Umstände, wie es dazu kam, lebenslang als "gefährlich" eingestuft wird. Gerade dieser kynologisch/ethologisch sinnvolle Fortschritt lässt um so mehr fragen, warum dann überhaupt die Rasseliste mit welcher angeblich sinngebenden Begründung beibehalten und nun noch ein Zuchtverbot für die "Listenhunde-Rassen" eingeführt wurde. Hierzu ist auch die erste Antwort aus Sachsen-Anhalt (noch nicht vom Petitionsausschuss, sondern vom Ministerium für Inneres) auf unsere Stellungnahme-Einreichung interessant zu lesen, dokumentiert hier unter "Sachsen-Anhalt"

Zur vorangegangenen Diskussion in Sachsen-Anhalt zur Gesetzes-Novelle in 2015:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/hundegesetz-unter-die-lupe-genommen/ und http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/hundegesetz-neu-aber-rasseliste-bleibt/




Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

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